Energieausweis für die Eigentumswohnung: Das müssen Sie wissen
Wer eine Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten möchte, braucht wie bei jedem anderen Wohngebäude auch einen gültigen Energieausweis. Anders als viele erwarten, wird dieser aber nicht für die einzelne Wohnung ausgestellt, sondern immer für das gesamte Gebäude.
Warum gilt der Energieausweis für das ganze Haus?
Der Energiebedarf bzw. -verbrauch eines Gebäudes hängt von der gemeinsamen Bausubstanz, der Heizungsanlage und der Gebäudehülle ab — all das teilen sich die Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Deshalb sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass ein Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt wird, nicht für einzelne Einheiten. Beim Verkauf oder der Vermietung einer einzelnen Wohnung wird auf diesen gebäudeweiten Ausweis zurückgegriffen.
Was tun, wenn schon ein Energieausweis existiert?
In den meisten Fällen hat entweder die Hausverwaltung, die WEG oder ein anderer Eigentümer im Haus bereits einen gültigen Energieausweis erstellen lassen. Er ist zehn Jahre gültig und darf von jedem Eigentümer im Haus für die eigene Wohnung verwendet werden. Fragen Sie zuerst bei Ihrer Hausverwaltung nach, bevor Sie einen neuen Ausweis beauftragen — das spart Zeit und Geld.
Was tun, wenn noch kein Energieausweis existiert?
Gibt es für das Gebäude noch keinen gültigen Energieausweis, muss einer erstellt werden. Dafür werden die Gebäudedaten benötigt — je nach Ausweistyp entweder die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre (Heizkostenabrechnungen) oder die technischen Gebäudedaten für den Bedarfsausweis. Diese Daten liegen in der Regel bei der Hausverwaltung vor. Ein einzelner Eigentümer kann den Ausweis in Auftrag geben — er gilt dann automatisch für das gesamte Gebäude und kann auch von den übrigen Eigentümern genutzt werden.
Reicht der Verbrauchsausweis für eine Eigentumswohnung?
Das hängt, wie bei jedem anderen Gebäude auch, von Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten im Haus ab — nicht von der einzelnen Wohnung. Bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Baujahr ab 1977 reicht in der Regel der günstigere Verbrauchsausweis. Bei kleineren Gebäuden mit Baujahr vor 1977 ohne umfassende Sanierung ist dagegen der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Energieausweis fürs ganze Haus online beantragen
Bei der Energieausweis-Zentrale erstellen Sie den Energieausweis für Ihr Gebäude komplett online — mit den Daten, die Ihnen als Eigentümer oder über die Hausverwaltung vorliegen. Die Angaben werden persönlich von Architekt*in geprüft, der fertige, GEG-konforme und beim DIBt registrierte Ausweis wird Ihnen per E-Mail zugesendet. Der Verbrauchsausweis ist bereits ab 49,90 Euro erhältlich.