Energieausweis-Zentrale

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Erstellung von Verbrauchsausweisen zwischen

Dipl.- Ing. Selina Burgun
Architektin
Laufener Straße 5
info@energieausweis-zentrale.de

(nachfolgend „Auftragnehmerin“)

und dem Auftraggeber.

Die Auftragnehmerin erbringt die Leistung als freiberufliche Architektin im Rahmen einer persönlich und eigenverantwortlich erbrachten technisch-gutachterlichen Fachleistung.

2. Leistungsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung eines Verbrauchsausweises gemäß den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Die Auftragnehmerin erstellt den Verbrauchsausweis auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Gebäude- und Verbrauchsdaten.

(3) Die Leistung umfasst:

  • Prüfung der übermittelten Angaben,
  • Plausibilitätsprüfung der Daten,
  • Erstellung des Verbrauchsausweises,
  • digitale Bereitstellung als PDF-Datei.

(4) Eine Vor-Ort-Besichtigung oder eigene Erhebung von Verbrauchsdaten ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Der Auftraggeber gibt durch das vollständige Ausfüllen des Onlineformulars, die Bestätigung der erforderlichen Hinweise und den Abschluss des Zahlungsvorgangs ein verbindliches Angebot zur Erstellung eines Verbrauchsausweises ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Zahlungsvorgang erfolgreich abgeschlossen wurde und der Auftraggeber eine automatische Eingangsbestätigung über den Eingang des Auftrags erhält.

(4) Die automatische Eingangsbestätigung informiert den Auftraggeber über den Eingang seines Auftrags und stellt gleichzeitig die Annahme des Auftrags dar.

(5) Die Auftragnehmerin prüft nach Vertragsschluss die übermittelten Angaben und Unterlagen. Stellt sich hierbei heraus, dass die gesetzlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Verbrauchsausweises nicht vorliegen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.

4. Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf der Website angegebenen Preise.

(2) Die Zahlung erfolgt vor Beginn der Bearbeitung über die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, insbesondere PayPal oder Stripe.

(3) Die Bearbeitung beginnt nach vollständigem Zahlungseingang sowie Eingang aller erforderlichen Angaben und Unterlagen.

5. Mitwirkungspflichten und Angaben des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Erstellung des Verbrauchsausweises erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere:

  • Gebäudedaten,
  • Flächenangaben,
  • Angaben zur Heizungsanlage,
  • Verbrauchsdaten,
  • weitere für die Erstellung erforderliche Informationen.

(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten und Unterlagen.

(3) Der Auftraggeber bestätigt, dass er berechtigt ist, die Erstellung des Verbrauchsausweises für das angegebene Gebäude zu beauftragen und die hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen. Ist der Auftraggeber nicht selbst Eigentümer des Gebäudes, versichert er, hierzu durch den Eigentümer oder eine sonst berechtigte Person bevollmächtigt zu sein.

(4) Die Auftragnehmerin prüft die übermittelten Angaben fachlich auf Plausibilität und erkennbare Unstimmigkeiten.

(5) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, sämtliche Angaben durch eigene Erhebungen vor Ort zu überprüfen, sofern keine gesonderte Vor-Ort-Erhebung vereinbart wurde.

(6) Der Auftraggeber kann optional ein Foto des Gebäudes bzw. der Gebäudefassade zur Verfügung stellen. Das Foto kann die fachliche Prüfung und Zuordnung der übermittelten Gebäudedaten unterstützen.

(7) Die Bereitstellung eines Fotos ist keine Voraussetzung für die Erstellung eines Verbrauchsausweises, sofern die erforderlichen Angaben und Unterlagen anderweitig vollständig vorliegen.

6. Prüfung der Angaben und nicht durchführbare Aufträge

(1) Die fachliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben und Unterlagen ist Bestandteil der beauftragten Leistung.

(2) Die Auftragnehmerin prüft insbesondere, ob die Voraussetzungen für die Erstellung eines Verbrauchsausweises gemäß den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen.

(3) Stellt sich im Rahmen der Prüfung heraus, dass ein Verbrauchsausweis nicht erstellt werden kann, insbesondere aufgrund fehlender gesetzlicher Voraussetzungen, fehlender oder unvollständiger Angaben, widersprüchlicher Informationen oder aus sonstigen fachlich begründeten Gründen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag zu beenden.

(4) Der Auftraggeber wird über die Gründe der Beendigung informiert.

(5) Beruht die Beendigung des Auftrags auf unrichtigen, unvollständigen oder fehlenden Angaben oder einer fehlenden Mitwirkung des Auftraggebers, besteht kein Anspruch auf die Erstellung eines Verbrauchsausweises. Ob und in welchem Umfang bereits geleistete Zahlungen erstattet werden, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen.

(6) Die Auftragnehmerin ist ferner berechtigt, die Bearbeitung eines Auftrags abzulehnen oder einen begonnenen Auftrag zu beenden, insbesondere wenn

  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Verbrauchsausweises nicht vorliegen,
  • erforderliche Angaben oder Unterlagen trotz Aufforderung nicht oder nicht vollständig bereitgestellt werden,
  • begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der übermittelten Angaben bestehen und diese nicht ausgeräumt werden können,
  • der Auftrag aus rechtlichen oder fachlichen Gründen nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden kann.

Der Auftraggeber wird über die Ablehnung oder Beendigung des Auftrags informiert.

7. Erstellung und Bereitstellung

(1) Die Erstellung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen.

(2) Eine feste Bearbeitungsfrist wird nicht vereinbart.

(3) Die Bearbeitung erfolgt nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Daten und Unterlagen.

(4) Der fertige Verbrauchsausweis wird digital als PDF-Datei übermittelt.

8. Berichtigung des Verbrauchsausweises

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Angaben vor Auftragserteilung sorgfältig zu prüfen und vollständig sowie richtig anzugeben.

(2) Stellt sich nach Erstellung des Verbrauchsausweises heraus, dass Angaben des Auftraggebers fehlerhaft oder unvollständig waren, besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Berichtigung oder Neuerstellung des Verbrauchsausweises.

(3) Die Auftragnehmerin kann nach eigener Entscheidung und im Wege der Kulanz eine Berichtigung vornehmen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(4) Änderungen aufgrund nachträglich geänderter oder neu mitgeteilter Informationen können als neue Leistung gesondert beauftragt und vergütet werden.

(5) Berichtigungen, die aufgrund eines von der Auftragnehmerin zu vertretenden Fehlers erforderlich werden, erfolgen selbstverständlich unentgeltlich.

9. Haftung

(1) Die Erstellung des Verbrauchsausweises erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben und Daten sowie nach den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden gesetzlichen Vorgaben.

(2) Die Auftragnehmerin haftet für die fachgerechte Erbringung der beauftragten Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Für Fehler, die auf unrichtigen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers beruhen und trotz fachlicher Plausibilitätsprüfung nicht erkennbar waren, haftet die Auftragnehmerin nicht.

(4) Der Energieausweis stellt eine Bewertung auf Grundlage der bereitgestellten Daten und der gesetzlichen Vorgaben dar. Er stellt keine Garantie für einen bestimmten tatsächlichen Energieverbrauch, zukünftige Energiekosten oder den energetischen Zustand des Gebäudes dar.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie der zur Erstellung des Verbrauchsausweises erforderlichen Gebäude- und Verbrauchsdaten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.