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20. September 2026

Energieausweis beim Hausverkauf: Das müssen Verkäufer beachten

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung gehört der Energieausweis zu den Unterlagen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Verkäufer, die das unterschätzen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch Verzögerungen im Verkaufsprozess.

Pflicht schon bei der Immobilienanzeige

Viele Verkäufer glauben, der Energieausweis werde erst beim Notartermin benötigt. Tatsächlich beginnt die Pflicht bereits bei der Immobilienanzeige: Sobald eine Immobilie in Zeitungen oder auf Online-Portalen inseriert wird, müssen zentrale Kennwerte aus dem Energieausweis — etwa die Energieeffizienzklasse und der Endenergiebedarf oder -verbrauch — in der Anzeige genannt werden. Ohne gültigen Energieausweis lässt sich eine rechtskonforme Anzeige also gar nicht erstellen.

Vorlagepflicht bei der Besichtigung

Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis potenziellen Käufern unaufgefordert vorgelegt werden — Sie müssen also aktiv darauf hinweisen, nicht erst auf Nachfrage reagieren. Nach Abschluss des Kaufvertrags muss dem Käufer der Energieausweis (das Original oder eine Kopie) unverzüglich übergeben werden.

Welcher Ausweistyp beim Verkauf?

Welcher Ausweistyp erforderlich ist, hängt vom Gebäude ab, nicht vom Verkaufsvorgang selbst:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Baujahr ab 1977: in der Regel reicht der Verbrauchsausweis
  • Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 ohne umfassende Sanierung: der Bedarfsausweis ist verpflichtend

Bei Eigentumswohnungen gilt derselbe Ausweis wie für das gesamte Gebäude — er muss nicht für jede einzelne Wohnung neu erstellt werden.

Was droht bei einem Verkauf ohne Energieausweis?

Wer ohne gültigen Energieausweis verkauft oder in der Anzeige die vorgeschriebenen Kennwerte weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem GEG. Die zuständigen Behörden können Bußgelder verhängen. Zusätzlich kann ein fehlender Energieausweis den Verkaufsprozess verzögern, wenn Käufer oder deren Bank die Unterlagen vor Vertragsabschluss einfordern.

Rechtzeitig vor dem Verkauf beantragen

Am einfachsten ist es, den Energieausweis schon vor der ersten Anzeige zu beantragen — so vermeiden Sie, dass die Vermarktung ins Stocken gerät. Bei der Energieausweis-Zentrale erstellen Sie Ihren rechtsgültigen Energieausweis komplett online, die Angaben werden persönlich von Architekt*in geprüft und der fertige, beim DIBt registrierte Ausweis wird Ihnen per E-Mail zugesendet. Der Verbrauchsausweis ist bereits ab 49,90 Euro erhältlich.

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